Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
wir informieren Sie heute über die aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die ab dem 13.09.2021 gilt.
In der Anlage finden Sie den 11. überarbeiteten Hygieneplan mit Markierung (das betrifft insbesondere die Maskenpflicht in den unterschiedlichen Warnstufen).
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gesamtes Schulgebäude |
am Platz im Klassenzimmer |
im Freien |
Warnstufe 1 |
Maskenpflicht |
keine Maskenpflicht |
keine Maskenpflicht |
Warnstufe 2 |
Maskenpflicht |
Maskenpflicht |
keine Maskenpflicht |
Warnstufe 3 |
Maskenpflicht |
Maskenpflicht |
keine Maskenpflicht |
Bitte beachten Sie, dass die Warnstufen von offizieller Seite festgelegt werden und nicht wir darüber entscheiden. Dieses gilt ebenso für Quarantäneanordnungen und PCR-Testpflicht des Gesundheitsamtes, diese Entscheidungen sind bindend. Über diese Anordnungen erhalten Sie immer eine gesonderte Benachrichtigung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Gesundheitsamt.
Zurzeit befinden wir uns in Warnstufe 1 und müssen die medizinischen Masken nur im Gebäude tragen, am Platz im Klassenzimmer und im Freien entfällt die Pflicht.
Das bedeutet: Ihre Kinder kommen weiterhin mit einer Maske zur Schule und erfahren hier, in welcher Warnstufe wir uns befinden und welche Regeln gelten.
Die Testpflicht besteht weiterhin, Ihre Kinder erhalten in den nächsten Tagen weitere Testkits, weil sie dienstags und donnerstags getestet in die Schule kommen müssen.
Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie zuversichtlich!
Herzliche Grüße
Die Schulleitung
Anlagen
11. Hygieneplan
Anschreiben 11. Hygieneplan
Warnstufenkonzept Musikpraktisches Arbeiten
Warnstufenkonzept Schulsport