3.1 Übergang GS-IGS
Die Schulbehörde entscheidet bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Anhören der Eltern über den Förderort (ÜSchO § 10 „Wahl der Schule“).
Die abgebenden und aufnehmenden Lehrkräfte haben den Auftrag, den Übergang gut vorzubereiten und zu begleiten.
Insbesondere erfolgt ein Austausch über Art und Umfang der bisherigen Förderung sowie über die Förderpläne der Lernenden.
3.2 Förderplankonferenz
Im ersten Halbjahr wird an unserer Schule für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderplankonferenz durchgeführt, die für alle Inklusionsschülerinnen und -schüler unserer Schule an einem Tag stattfindet. Hier werden, orientiert an den individuellen Stärken der Schülerinnen und Schüler, individuelle Förderschwerpunkte und die angestrebten Zielkompetenzen für die nächsten Monate festgelegt.
Auf Einladung der Schulleitung nehmen Eltern, Schülerinnen und Schüler, Förderschullehrerinnen und -lehrer bzw. Pädagogische Fachkräfte, Klassenlehrer, Fachlehrerinnen und -lehrer und ggf. Integrationshelfer und -helferinnen an den Förderplankonferenzen teil. Alle Teilnehmenden bereiten mit einem Frage- bzw. Beobachtungsbogen die Konferenz vor.
Die Förderplankonferenz ersetzt im zweiten Halbjahr das Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch. Ende des zweiten Halbjahres findet mit dem/der Lernenden, den Eltern, der Förderschullehrkraft und einem der beiden Tutoren ein Gespräch statt, in dem die Förderziele überprüft und ggf. angepasst werden.