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Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

diese Nachricht haben Sie heute per E-Mail erhalten:

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte!

Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, gelten die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bereits ab morgen. Für unseren laufenden Schulbetrieb bedeutet diese „Bundes-Notbremse“ Folgendes: 

 

GRUNDSÄTZLICH:

  • Der Wechselunterricht findet - auch bei fallender Inzidenz unter 100 - bis zu den Pfingstferien statt. 
  • Bei einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen binnen einer Woche schließt die Schule spätestens am übernächsten Tag und wir gehen in den Fernunterricht - wir bieten in diesem Fall eine Notbetreuung an.
  • Für die Durchführung unserer Klassen- und Kursarbeiten im Falle einer Schulschließung gelten gesonderte Regelungen über die wir Sie gegebenenfalls informieren.

 

   

TESTPFLICHT:

Wir freuen uns darüber, dass die Testung Ihrer Kinder zu Hause eine so große Akzeptanz erfährt - nahezu alle (weit über 90% der Eltern unserer Schülerschaft) haben Ihr Einverständnis erklärt. Vielen Dank für die Unterstützung der gesamten Schulgemeinschaft, die dieses Vorgehen mehrheitlich mitträgt. 

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bedarf es nun keiner Einverständniserklärung mehr.  

Das bedeutet:   

  • Alle Schülerinnen und Schüler dürfen ab Montag nur noch mit einem negativen Testergebnis (das nicht älter als 24 Stunden ist) am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Anerkannt sind die Selbsttests, die wir an die SuS ausgeben und die Sie gemeinsam mit Ihrem Kind montags und mittwochs bzw. dienstags und donnerstags durchführen, anerkannt.
  • Sie unterschreiben die angehängte „Qualifizierte Selbstauskunft“ und die SuS bringen diese mit in die Schule.

 

WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUFHIN: Eine Falschaussage ist eine Ordnungswidrigkeit! 

 

  • Sie können den Test auch in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchführen lassen. 
  • Bitte entnehmen Sie das weitere Vorgehen bei einem positiven Testergebnis dem angefügten Schreiben. 
  • Sollten Sie die Teilnahme an den Tests verweigern, wird Ihr Kind vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und erhält lediglich ein pädagogisches Angebot. 

SuS, die bisher nicht an der Testung teilgenommen haben und für Montag bzw. Dienstag keine Testkits zur Verfügung haben, müssen bitte privat von Ihnen getestet werden. Diese Kinder können sich Montag, 26.04.2021 und Dienstag, 27.04.2021 für die weiteren Testungen im Verwaltungstrakt der Schule Testkits während der Pausen abholen.    

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind ab sofort keine „Qualifizierte Selbstauskunft“ mit in die Schule bringt, muss es die Schule umgehend verlassen.  

 

Herzliche Grüße  

Die Schulleitung  

 

Anlagen:
Qualifizierte Selbstauskunft
Schreiben der Ministerin
Datenschutzhinweise
Umgang mit positiven Selbsttests: minderjährige Schüler*innen
Umgang mit positiven Selbsttests: volljährige Schüler*innen