Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 erhalten als Anlage zu Jahreszeugnissen eine verbale Beurteilung. Dies ist ein Brief, der an die Schülerinnen und Schüler gerichtet ist und Auskunft über das Sozialverhalten sowie über das Arbeits- und Lernverhalten gibt.
Die verbale Beurteilung ersetzt die "Kopfnoten" für Mitarbeit und Verhalten. Jede Lehrkraft gibt eine persönliche Einschätzung eines jeden Kindes ab. Aus diesen Eindrücken und den eigenen Beobachtungen schreiben die Tutoren und Tutorinnen dann die verbale Beurteilung.
Seit dem Schuljahr 2018/19 wird die verbale Beurteilung zum Halbjahreszeugnis durch ein protokolliertes Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch (SELG) ersetzt. Das Protokoll enthält eine Zielvereinbarung und wird von den Eltern, der Schülerin oder dem Schüler und einem Tutor unterschrieben. Das Protokoll ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses.
In den Jahrgängen 9 und 10 erhalten die Schülerinnen und Schüler Noten für Mitarbeit und Verhalten. Das SELG ist in Stufe 9 noch verpflichtend, ab Klasse 10 finden diese Gespräche auf Wunsch der Eltern und/oder der Tutorin oder des Tutors statt.